Benutzungsregeln
FĂŒr alle BenutzerInnen des Flörli
- Das Flörli ist ein Nichtraucherhaus (Aschenbecher vor dem Haus)
- Die LautstÀrke ist jederzeit
(Tag und Nacht) so anzupassen, dass weder Nachbarn noch die andern Nutzer des Hauses
gestört werden.
- Von 22 Uhr bis morgens 7 Uhr ist Nachtruhezeit (im und ums Haus)
- Der Verursacher / die Verursacherin haftet selbst fĂŒr PersonenschĂ€den
wie auch fĂŒr SchĂ€den an der Mietsache (Mobiliar, GebĂ€ude, GerĂ€te). Bei
SchÀden die Vermieterin umgehend kontaktieren.
Informationen fĂŒr Personen, die das Flörli reservieren
- Tarif
- Es gelten die Miettarife, die auf der Homepage
veröffentlicht sind. In Ăbereinstimmung mit unserem Stiftungszweck berechnen
wir unterschiedliche Preise fĂŒr kommerzielle und non-profit
Veranstaltungen. Ăber den Non-Profit Charakter einer Veranstaltung entscheidet
der Stiftungsrat Olten-Stiftung. In der Regel gelten Veranstaltungen die
eine folgenden zwei Bedingungen erfĂŒllen als Non-Profit: Die Veranstaltung wird von einer als gemeinnĂŒtzig anerkannten Organisation durchgefĂŒhrt.
Oder: Die Veranstaltung wird von einer Person in ihrer Freizeit unentgeltlich organisiert und durchgefĂŒhrt.
- SchlĂŒssel
-
Das Flörli ist mit einem elektronischen Zahlenschloss ausgerĂŒstet.
Auf der BestÀtigung Ihrer Reservation, die Sie umgehend nach der Buchung per eMail zugesendet bekommen,
finden sie einen persönlischen
Zahlencode, der den Zugang fĂŒr die reservierte Zeit ermöglicht.
- Bezahlung
- Sie erhalten von uns kurz nach der Raumnutzung eine
Rechnung. Warten sie auf diese Rechung und zahlen sie nicht schon vorher
ein.
- Anpassung der Reservationszeit
-
Bis vor dem Beginn der gebuchten Nutzungszeit kann diese - sofern der entsprechende Raum nicht anderweitig belegt ist - verĂ€ndert werden: frĂŒherer Beginn oder spĂ€teres Ende der Reservationszeit. Der / die Mietende logt sich dafĂŒr auf unserer Homepage ein und sieht so die aktiven Reservationen, die direkt angepasst werden können.
- Annulation
- Annulationen werden von dem / der Mietenden direkt auf der Homepage
vorgenommen. Wird eine Miete vor dem geplanten Mietantritt annuliert
entstehen keine Kosten.
- Reinigung
-
Die RĂ€ume werden in ordentlichem Zustand und gereinigt zur Miete
ĂŒberlassen und werden auch so durch die Mietenden verlassen.
Reinigungsmittel werden zur VerfĂŒgung gestellt (links vom Kellerabgang).
Zu den Reinigungsarbeiten gehören insbesondere auch das Entfernen von
beschriebenen Flip-Chart-BlÀttern, Leeren der KehrichbehÀlter, Abwaschen
von benutztem Geschirr und Wiederherstellen der Möblierung. Die
Reinigung muss wĂ€hrend der Mietzeit durchgefĂŒhrt werden (bei der
Reservation beachten!). Eine allfÀllig nötige Nachreinigung durch die
Cevi Olten-Stiftung wird mit 70 CHF pro angebrochene Stunde in Rechnung
gestellt.
- KĂŒche
-
In der KĂŒche befinden sich Wasserkocher, TeekrĂŒge, Geschirr, Besteck
etc., die jederzeit fĂŒr alle Mietenden zugĂ€nglich sein sollen. Benutzes
Geschirr wird vor dem Verlassen des Hauses abgewaschen. Gibt es
Scherben, wird dies der Vermieterin mitgeteilt. Die zerbrochenen Artikel
werden in Rechnung gestellt. Resten von Speisen werden durch die
Mietenden entsorgt, ebenfalls SpezialabfÀlle wie Glas, PET, Karton etc.
- Nachtruhe
- Das Flörli steht in einem Wohnquartier, im Haus befinden sich BĂŒros. Bitte nehmen Sie darauf RĂŒcksicht, insbesondere auch am Sonntag. Von 22 Uhr bis morgens 7 Uhr ist Nachtruhezeit (im und ums Haus, alle Fenster schliessen und Musik auf ZimmerlautstĂ€rke einstellen). Dauert Ihr Anlass lĂ€nger, bitte vorgĂ€ngig Kontaktaufnahme mit Doris Oetiker-Streit.
- Weiteres
- Wird weitergehende Korrespondenz nötig (Rechnungsstellung, Mahnungen
etc.), werden die Kosten fĂŒr Umtriebe und Porto in Rechnung gestellt.
FĂŒr weitere AuskĂŒnfte stehe ich Ihnen gerne zur VerfĂŒgung:
Doris Oetiker-Streit, Aarweg 15, 4600 Olten, 062 775 99 95, vermietung@floerli-olten.ch
Beachten sie das Merkblatt zur Nutzung des Flörli.